Erbrecht
In den meisten Fällen sind Erbverhältnisse potenziell widersprüchlich, was häufig gegenüberliegenden Vermögensinteressen von Erben bedingt.
Um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen, leisten unsere Anwälte gerne qualifizierte Unterstützung in Erbschaftsfragen, insbesondere bei der fairen und wirtschaftlich sinnvollen Vorplanung der Vermögensübertragung an Nachkommen zu Lebzeiten des Erblassers.
Es ist möglich, wenn eine optimale Option der Erbverteilung zwischen mehreren Erben auf der Grundlage des Testaments oder Erbvertrags des Erblassers gewählt und damit geltendes Auslandsrecht berücksichtigt wird, wodurch sich die Kosten der Erben bei der Erbschaftsanmeldung künftig deutlich senken lassen.
Wann der Erblasser leider schon verstorben ist, bieten wir in diesem Fall qualifizierte Rechtshilfe bei der Annahme und Eintragung einer Erbschaft in der Ukraine und im Ausland und ggf. Dienstleistungen zum Rechtsschutz der Erben vor Ansprüchen anderer Personen (Gläubiger) des Erblassers.
Und sobald alle Erben festgestellt worden sind, aber eine Erbumverteilung zwischen den Erben oder strittige Fragen über die gemeinsame Nutzung des vorhandenen geerbten Vermögens entstehen, wird eine Rechtshilfe bei der Erbumverteilung, insbesondere durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung schon bis zum Erhalt der Erbscheine mehr als angemessen und letztlich wirtschaftlich begründet.
Unsere Anwälte können im Bereich Erbrecht folgende Leistungen erbringen:
- Beratungen zu Fragen der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Eintragung des geerbten Eigentumsrechts und Rechtsschutz der Erben in der Ukraine und im Ausland, darunter in Deutschland, Österreich und der Schweiz;
- Unterstützung ausländischer Mandanten in Erbschaftsfragen in der Ukraine und ukrainischer Staatsbürger im Ausland;
- Optimierung von Verteilung des geerbten Vermögens durch Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags unter Berücksichtigung von Gesetzgebung Deutschlands, Österreichs und der Schweiz;
- Regelung von Fragen der Erbschaft eines Unternehmens, Immobilien, Bankeinlagen und anderer Vermögenswerten;
- Vertretung und Unterstützung bei notarieller Eintragung von Erbrechten, bei Fragen der Erbschaftsbesteuerung und Steuerzahlung für Erben;
- Beantragung und Erhalt eines Erbscheines, Kontoeröffnung, Überweisung geerbtes Gelds, Eintragung des geerbten Eigentumsrechts;
- Rechtsschutz der Erben sowohl außergerichtlich, als auch vorgerichtlich, insbesondere bei versäumten Fristen für die Annahme einer Erbschaft und Schutz vor Gläubigeransprüchen des verstorbenen Erblassers;
- Erbumverteilung zwischen den Erben bei der notariellen Eintragung;
- Rechtsschutz der Erben, denen ein Pflichtsteil zusteht.